Für Typ-1-Diabetiker, die Insulin spritzen, ist die Blutzuckermessung ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Patienten können in einer Schulung lernen, wie sich durch die Anpassung von Insulinmenge und Ernährung ihr Blutzuckerwert positiv beeinflussen lässt. Viele Typ-1-Diabetiker steuern ihre Therapie über die Blutzuckerselbstmessung weitgehend eigenständig.
Typ-2-Diabetiker, die mit Tabletten behandelt werden, können durch eine Umstellung von Lebensweise und Ernährung selbst einiges für ihre Gesundheit tun. Regelmäßige Bewegung und Gewichtsabnahme machen in vielen Fällen die Einnahme von Arzneimitteln gegen Diabetes sogar überflüssig. Eine Blutzuckerselbstmessung ist bei diesen Patienten in aller Regel nicht erforderlich.
Wann erhalten Patienten Blutzucker-Teststreifen auf Kassenrezept?
Eine gute medizinische Versorgung muss finanzierbar bleiben. Ihr Arzt kann deshalb nur für Maßnahmen, die auch medizinisch notwendig sind, ein Kassenrezept ausstellen. Bei der Selbstmessung des Blutzuckerwertes ist das nur dann der Fall, wenn Patienten dadurch ihre Therapie selbstständig steuern können.
Wenn Sie Typ-1-Diabetiker sind, bekommen Sie ein Kassenrezept für Blutzuckerteststreifen. Bei einigen Typ-2-Diabetikern ist die Behandlung mit Tabletten nicht ausreichend. Bei diesen Patienten kann eine Behandlung mit Insulin notwendig werden, die der Typ-1-Therapie ähnlich ist. Wenn Sie zu dieser speziellen Gruppe von Typ-2-Diabetikern gehören, kann Ihr Arzt ebenfalls ein Kassenrezept für Blutzuckerteststreifen ausstellen. Welche Menge an Teststreifen Sie brauchen, hängt von der Art der Behandlung ab. Führen Sie ein Diabetes-Tagebuch und besprechen Sie mit Ihrem Arzt regelmäßig Ihre selbst gemessenen Blutzuckerwerte. Wenn Ihre Werte über längere Zeit stabil bleiben, können vielleicht weniger Messungen als zu Beginn Ihrer Behandlung ausreichen. Ihr Arzt wird mit Ihnen entscheiden, wie oft eine Blutzuckerselbstmessung für Sie sinnvoll ist.
Wenn Sie Typ-2-Diabetiker sind und mit Tabletten oder Diät behandelt werden, verordnet Ihnen Ihr Arzt abhängig vom medizinischen Einzelfall Blutzuckerteststreifen nur noch bei besonderen Ausnahmen. Das kann beispielsweise bei der Einstellung auf ein neues Arzneimittel sein. Eine zeitlich begrenzte Blutzuckermessung ist hier hilfreich, um zu ermitteln, wie Sie das Medikament am besten einnehmen. Auch wenn durch eine andere Erkrankung, zum Beispiel eine starke Erkältung, die Gefahr für eine schwere Unterzuckerung besteht, kann vorübergehend eine Blutzuckerselbstmessung notwendig sein. Da diese Regelung seit dem 1. Oktober 2011 Bestandteil einer verbindlichen Verordnungsrichtlinie wird, ist Ihr Arzt verpflichtet, sich an die genannten Vorgaben zu halten.
Möchten Sie mehr als das medizinisch unbedingt Notwendige tun und Ihre Blutzuckerwerte aus eigenem Interesse messen, sollten Sie sich Blutzuckerteststreifen selbst kaufen. Im Handel werden mittlerweile Blutzuckermessgeräte und passende Teststreifen für Selbstzahler zu günstigen Preisen angeboten.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg